Begriff Definition:
Der Begriff Gesetz bezeichnet etwas
Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein
Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung (von Regeln). Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Von dem Verb setzen leitet sich der Begriff
Satzung ab.