UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Laut UWG sind geheime Preisabsprachen unlauterer Wettbewerb.
Laut UWG sind geheime Preisabsprachen unlauterer Wettbewerb.

Die deutsche Gesetzeslandschaft kennt für viele verschiedene Bereiche des wirtschaftlichen Handelns und des menschlichen Lebens Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Dazu gehört auch das Wettbewerbsrecht, das den Umgang der Marktteilnehmer, Verbraucher und Mitbewerber in geregelte Bahnen leitet. Ein zentraler Teil dieses Rechtsbereichs ist das Lauterkeitsrecht, das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG oder manchmal auch unlauteres Wettbewerbsgesetz genannt) fixiert ist.

In der Europäischen Union (EU) hat sich bereits die Pariser Verbandsübereinkunft durchgesetzt. Diese verbietet innerhalb der EU jedes wirtschaftliche Handeln, das den als angemessen anerkannten Standards zuwider läuft. Dieser Bereich des Wirtschaftsrechts wird auch als Lautbarkeitsrecht bezeichnet. Auch der gewerbliche Rechtsschutz fällt unter diese Kategorie.

Doch wie genau sieht ein Wettbewerbsverstoß aus? Hat unlauterer Wettbewerb Beispiele, eine Definition oder was bedeutet UWG genau?

FAQ: UWG

Was ist das UWG?

Das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb definiert, welche wirtschaftlichen Handlungen als unzulässig bzw. als unlauter gelten. Darüber hinaus, ist im Gesetz auch bestimmt, welche Folgen eine Missachtung der Bestimmungen haben kann. Was das UWG genau ist, haben wir hier zusammengefasst.

Was ist unlauteres Wettbewerbshandeln?

Lockangebote, die eine zeitliche oder mengenmäßige Einschränkung verschweigen sind beispielsweise ein unlauterer Wettbewerb. Was noch dazu zählt, lesen Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen das UWG?

Ein Verstoß gegen das UWG kann eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine Straftat darstellen. Dies wird entsprechend mit einem Bußgeld bzw. mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

UWG: Eine Definition

Das UWG im deutschen Recht beschreibt die wirtschaftlichen Handlungen, die als unzulässig gelten. Das hat verschiedene Gründe. Wichtig ist dabei der Schutz der Verbraucher. Diese sollen vor aggressiven Vermarktungsstrategien und falschen Verkaufsversprechen geschützt werden, indem bestimmte Vorgehensweisen im Verkauf für unzulässig erklärt und entsprechend sanktioniert werden.

Das UWG ist das Recht, das den Wettbewerb regelt und so Bürger schützt.
Das UWG ist das Recht, das den Wettbewerb regelt und so Bürger schützt.

Im ersten Kapitel des UWG werden der Zweck und die Definitionen, die für die Durchsetzung des Gesetzes nötig sind, getroffen. Da es keine stehende und rechtlich bindende UWG-Definition für unlauteres Handeln gibt, ist hier eine Reihe von Handlungen beschrieben oder explizit benannt, die in jedem Fall unzulässig sind.

So soll eine Beeinträchtigung der Verbraucher und anderer Marktteilnehmer verhindert werden und die Chancengleichheit zwischen den Wettbewerbern gewahrt bleiben. Paragraph 3 des UWG definiert unlauteres Wettbewerbshandeln wie folgt:

Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.

Doch wie kann der Verbraucher erkennen, ob er Ziel von unlauterem Marktverhalten geworden ist, wenn das UWG nicht klar definiert, wie ein solches Verhalten zu identifizieren ist?

Wie kann ein Wettbewerbsverstoß erkannt werden?

In den Paragraphen 1 bis 7 wird so genau wie möglich umrissen, was die UWG-Definition umfasst. So gilt jede geschäftliche Handlung als unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt unterliegt. Das bedeutet, dass im Rahmen der anständigen Marktgepflogenheiten nach Treu und Glauben die üblichen Anforderungen an Fachkenntnis und Sorgfalt erfüllt werden.

Die Grundlage für das deutsche Markenrecht wird anhand des Markengesetzes gebildet, welches auch zum Markenschutz dient.

Diese vage Beschreibung erlaubt eine weite Auslegung des Gesetzes. Begrenzt wird das wirtschaftliche Handeln durch die Beispiele, die im Anhang des UWG im Gesetz stehen.

Auszug aus dem Anhang zum UWG:

  1. falsche Angaben zu eingehaltenen Verhaltenskodizes
  2. nicht genehmigte Verwendung von Güte-Siegeln oder ähnlichen Markierungen
  3. falsche Angaben zur Billigung eines Verhaltenskodex durch öffentliche oder dritte Stellen
  4. unwahre Aussagen über die Erfüllung von Gütekriterien
  5. Lockangebote, die eine zeitliche oder mengenmäßige Einschränkung verschweigen
Gemäß dem UWG kann ein massiver Wettbewerbsverstoß mit Haft geahndet werden.
Gemäß dem UWG kann ein massiver Wettbewerbsverstoß mit Haft geahndet werden.

Prinzipiell gilt für jede geschäftliche Handlung, dass sie unlauter ist, wenn sie dazu geeignet ist, das Verhalten der Verbraucher über einen redlichen Werbezweck hinaus zu beeinflussen. So könnte beispielsweise ein aufdringlicher Verkäufer eine solche unlautere Maßnahme darstellen, da die Aufdringlichkeit die Kaufentscheidung beeinflusst, obwohl sie kein Merkmal des zu verkaufenden Objektes ist.

Internationale Bedeutung

Das UWG an sich hat keine internationale Bedeutung. Es wirkt als deutsches Gesetz nur auf nationaler Ebene und hat keine Geltung für das Ausland. Auch ausländische Unternehmen sind nicht gezwungen, sich dem UWG zu beugen. Um diesem Ungleichgewicht beizukommen, wurden EU-weit bereits mehrere Richtlinien verabschiedet, die nun in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Besondere Aufmerksamkeit wegen der Ähnlichkeit zum UWG sollte dabei der Richtlinie 2005/29/EG gelten. Diese regelt die unlauteren Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Sie ist das Pendant zum deutschen UWG und stellt die Rechte, Pflichten und verbotenen Handlungen fest, die europaweit zu Sanktionen führen können.

Aber auch abseits dieser Richtlinie gibt es Abkommen und Gesetze, die die Lautbarkeit der Marktteilnehmer, Anbieter und ihrer Angebote sicherstellen sollen.

Wo die Gesetze aus dem UWG wirken können

Was ist das UWG? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Was ist das UWG? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Im Alltag bemerkt der Verbraucher selten, wenn er zum Ziel von unlauterem Wettbewerb wird. Dies fällt eher anderen Mitbewerbern auf. Doch auch der Nutzer bemerkt hin und wieder die negativen Auswirkungen des Wettbewerbsverhaltens, welches das UWG unterbinden soll. So ist unlauterer Wettbewerb zum Beispiel gegeben, wenn professionelle Youtuber unsichtbare Weiterleitungen über ihre Videos legen, um so den Nutzer bei dem Versuch, das Video zu pausieren, erneut auf die eigene Seite zu führen und so zusätzlichen Traffic zu erzeugen, der zu höheren Einnahmen führen kann.

Eine solche Weiterleitung, die eine bekannte Funktion ersetzt, um die Einnahmen zu erhöhen, gilt als unlauterer Wettbewerb und kann abgemahnt werden. Aber auch an anderen Stellen greift das UWG. Aber warum ist unlauterer Wettbewerb dem Gesetz nach verboten?

Das UWG im Alltag

Auch über kleine Wege und Gaunereien kann der wirtschaftliche Wettbewerb verzerrt werden, da auch verschiedene Messinstrumente für den Wettbewerb nur zuverlässig funktionieren, wenn keine unlauteren Maßnahmen angewendet werden. Die Folge von wettbewerbsverzerrendem Verhalten kann dem gesamten wirtschaftlichen Komplex schaden. Die Folgen könnten Fehleinschätzungen der wirtschaftlichen Lage bedeuten und in der Konsequenz würde der unlautere Wettbewerb dazu führen, dass sich die gesamte Grundlage des ehrlichen Handels auflöst. Um solche schädlichen Vorgänge zu verhindern, existiert das UWG.

Aber nicht nur bei großen Unternehmen soll unlauteres Verhalten mit dem UWG verhindert werden. Auch im Kleinen zwischen Privatpersonen sind bestimmte geschäftliche Praktiken nicht legal. Doch was ist unlauterer Wettbewerb im Kleinen? So gibt es auch auf dieser Ebene für das UWG Beispiele.

Bestechung

Eine der offensichtlichsten aber auch eine weltweit sehr verbreitete Form der unlauteren Handlungsweisen ist die Bestechung. Hier wird ein Amtsträger zu einer Amtshandlung verleitet oder für eine Handlung bezahlt. Da diese Form der Vergütung das Vertrauensverhältnis zum Amtsträger stört, ist dieses Verhalten illegal und auch abseits des UWG eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Bekannt sind Fälle, in denen Beamte zur Vergabe von staatlichen Aufträgen Zahlungen von den Firmen erhalten haben, die später den Zuschlag bekamen.

Das UWG soll nicht nur den Verbraucher schützen. Handlungen wie Bestechung machen es unmöglich, die Angebote einer öffentlichen Ausschreibung objektiv zu vergleichen. Sollte das illegitime Angebot auch das qualitativ Beste gewesen sein, ist es nach einer Bestechung nicht mehr möglich, den Vergleich als objektiv zu bezeichnen.

Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen

Unlauterer Wettbewerb ist zum Beispiel auch Kinderarbeit.
Unlauterer Wettbewerb ist zum Beispiel auch Kinderarbeit.

Das UWG sieht viele verschiedene Handlungsweisen als geeignet an, den Tatbestand der Unlautbarkeit zu erfüllen. Deswegen sieht das UWG es als ein ebenso sträfliches Verhalten, wenn ein Produkt unter Nichteinhaltung der Arbeitsbedingungen hergestellt und dann verkauft wird. Ausbeutung und ein rücksichtsloser Umgang mit der Arbeitssicherheit kann einen großen finanziellen Vorteil bedeuten. Allerdings geschieht dies dann auf Kosten der Arbeiter, die in vielen Fällen von der Arbeit abhängig sind. Die Folgen können Armut und gefährliche Arbeitsbedingungen sein.

Im UWG geregelt: Verwertung fremder Leistung

Besser bekannt als Verstoß gegen das Urheberrecht, ist auch die Verwendung fremder Leistungen ohne eine vereinbarte und angemessene Würdigung oder Entlohnung illegal laut § 4 Absatz 3 UWG. Beispiele lassen sich tagtäglich viele finden. In der Vergangenheit haben sich viele Darsteller auf der Plattform Youtube mit fremden Leistungen Vorteile verschafft. Von der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material bis hin zu nicht ausreichend markierten Produktplatzierungen sind die Möglichkeiten gegen das UWG zu verstoßen bei der Herstellung von Videos oder Musik zahlreich.

Auch die unrechtmäßige Verwendung patentierter Techniken oder Verfahren ist ein häufiger Verstoß gegen das UWG. So hatten beispielsweise Apple und Qualcomm einen Streit über Patentbestimmungen, bei dem der Rückruf von sechs verschiedenen Apple-Geräten gefordert wurde. Qualcomm stellt für Apple die Chips her, die zum Beispiel im iPhone verbaut werden.

Das UWG befasst sich auch mit  Patentverletzungen.
Das UWG befasst sich auch mit Patentverletzungen.

Es ist demnach manchmal relativ einfach möglich, gegen das UWG zu verstoßen. Nicht immer ist es dabei nötig, mutwillig zu handeln. Manche Verstöße entstehen aus einem Versehen oder einer Unbedachtheit heraus. In der Vergangenheit hat besonders die Unkenntnis der Regelungen zum unlauteren Wettbewerb und zum Urheberrecht dazu geführt, dass verhältnismäßig häufig durch sogenannte Influencer gegen geltende Bestimmungen verstoßen wurde.

Laienwerbung

Auch bekannt als Schneeball-System ist die Laienwerbung ebenfalls eine Wettbewerbsmethode, die das UWG als unlauter definiert. Damit sind die Unternehmumgen gemeint, die mit dem Versprechen auf schnellen Erfolg und Geld Produktpaletten für den Weiterverkauf anbieten. Die Idee klingt zuerst verlockend. Doch wird sie konsequent bis zum Ende gedacht, verurteilt man immer mindestens die Hälfte aller Teilnehmer dazu, auf der Ware sitzen zu bleiben. Das liegt daran, dass ein Käufer den Handel nur einmal eingeht und der Markt ab einem bestimmten Punkt gesättigt ist. Die Anzahl der Anbieter wiederum steigt im gleichen Maß wie die potenzielle Nachfrage abnimmt. Am Ende kollabiert das System, da es nicht nachhaltig ist. Dieses Schema des Betrugs ist bereits sehr alt und ist bereits in verschiedenen Formen mit dem UWG in Kontakt gekommen.

Verletzung von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen

Das UWG ist das Gesetz, durch das unlauterer Wettbewerb bestimmt ist.
Das UWG ist das Gesetz, durch das unlauterer Wettbewerb bestimmt ist.

Auch hier ist es oftmals eher die Sorglosigkeit als böser Wille, die es begünstigen, dass dieser Verstoß geschieht. Während der Geheimnisverrat für den eigenen Vorteil ganz klar eine strafbare Handlung darstellt, kommt es trotzdem vor, dass Geschäftsgeheimnisse ihren Weg in ein anderes Unternehmen finden. Das kommt daher, dass Arbeiter ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit in den nächsten Betrieb nehmen, wenn sie den Arbeitsplatz wechseln.

Mitunter kann es dann vorkommen, dass auf der neuen Arbeitsstelle eine nützliche Verbesserungsmöglichkeit auffällt und dann umgesetzt wird. Ohne sich bewusst dafür entschieden zu haben, ist es möglich, dass an der Stelle ein Geschäftsgeheimnis, das für den einzigartigen Erfolg des ursprünglichen Unternehmens verantwortlich war, weitergegeben wurde. Die Verwendung eines solchen Vorteils ist unabhängig vom Ausmaß eine Tat, die laut UWG als unlauterer Wettbewerb gilt.

Um nicht mit dem UWG in Konflikt zu geraten, sollten Arbeitgeber sich nach der Herkunft einer Verbesserungsidee erkundigen. Sollte die Inspiration in einem früheren Unternehmen liegen, kann hier ein kurzer Kontakt zwischen dem früheren und dem aktuellen Arbeitgeber die rechtlichen Hürden ausräumen.

Rechtsfolgen aus dem UWG

So wird über das Gesetz erkennbar, was unlauterer Wettbewerb ist und was nicht. Doch was kann passieren, wenn eine Person gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt? Die Definition sieht vor, dass unlauterer Wettbewerb bestraft wird. Dies kann auch parallel zu anderen Verfahren stattfinden, da die Handlungen des unlauteren Wettbewerbs auch andere Rechtsbereiche wie das Strafrecht berühren können.

In Paragraph 3a des UWG wird der Rechtsbruch genau definiert.

Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Unlauterer Wettbewerb ist ein Antragsdelikt. Melden reicht nicht.
Unlauterer Wettbewerb ist ein Antragsdelikt. Melden reicht nicht.

Damit sind die Interessen der Verbraucher ebenfalls durch das UWG zu schützen. Die Handlungen, die einen Verstoß gegen das UWG darstellen, sind im Anhang des UWG auffindbar. Das Gesetz bringt Beispiele und beschreibt Handlungen, die den Grundsätzen des lauteren Handels zuwiderlaufen. Als solche sind sie unzulässig (§ 3 UWG, Abs. 1).

Doch wie kann der Verbraucher reagieren, wenn ihm unlauterer Wettbewerb auffällt? Ist Melden eine Möglichkeit? Aber bei wem müsste ein Verstoß gegen das UWG angezeigt werden? Was ist laut UWG möglich, wenn gemäß der Definition unlauterer Wettbewerb festgestellt wurde? Welche Strafen sieht das UWG im Gesetz vor? Beispiele und Strafrahmen werden im folgenden Absatz behandelt.

Strafen für unlauteren Wettbewerb

Die Strafmaße, die das UWG in Aussicht stellt, können, gemessen an der subjektiven Bedeutung für den Einzelnen, drakonisch erscheinen. Aber ein Wettbewerbsvorteil für ein unlauteres Unternehmen wird mit jedem Kunden größer. Außerdem sollte bedacht werden, dass die Strafen meistens nur das mögliche Höchstmaß bezeichnen, das für die entsprechende Tat angesetzt wird.

Bei vielen Vergehen gegen das UWG handelt es sich um sogenannte Antragsdelikte. Diese werden nur verfolgt, wenn ein entsprechender Antrag bei der Strafverfolgungsbehörde gestellt wird.
Stellt das UWG fest, dass unlauterer Wettbewerb geschäftsmäßig betrieben wird, droht Haft.
Stellt das UWG fest, dass unlauterer Wettbewerb geschäftsmäßig betrieben wird, droht Haft.

Wenn sich herausstellt, dass es sich nicht um einen einmaligen Vorfall handelt, sondern der Geheimnisverrat die Grundlage eines Geschäftsmodells darstellt, kann die Strafe auch auf fünf Jahre ausgedehnt werden. Das Gesetz bestraft auch den, der nur den Versuch dazu unternimmt, oder versucht jemanden zum Verrat zu verleiten.

Wer im Sinne des UWG eine unzumutbare Belästigung, wie telefonischen Verkauf ohne vorhergehende Einwilligung des Kunden, begeht, kann ebenfalls belangt werden. Da es sich hier nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird nur ein Bußgeld und keine Freiheitsstrafe angedroht. Dies kann aber einen Betrag von bis zu 300.000 Euro erreichen.

Weitere Folgen für den Verursacher

Neben den Straf- und Ordnungsvorschriften kann der Verursacher nach der Feststellung des Verstoßes gegen das UWG in verschiedene Pflichten genommen werden. Damit soll ausgeschlossen werden, dass aus dem UWG-Verstoß weitere Gefahren für die Verbraucher oder die Gesellschaft erwachsen.

Beseitigung und Unterlassung

Der Verursacher eines Verstoßes gegen den lauteren Wettbewerb kann zur Beseitigung und Unterlassung des Verstoßes verpflichtet werden. Das bedeutet, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass der Vorteil, der gesetzeswidrig erlangt wurde, nicht weiter zur Anwendung kommt. Im Falle dessen, dass ein Unternehmen die Beseitigung bzw. Unterlassung gerichtlich durchsetzen muss, können die verantwortlichen Personen entsprechend verpflichtet werden.

Per Definition kann unlauterer Wettbewerb einen ersetzbaren Schaden verursachen.
Per Definition kann unlauterer Wettbewerb einen ersetzbaren Schaden verursachen.

Beseitigung kann beispielsweise bedeuten, dass eine Einrichtung, die auf fremden Ideen beruht, demontiert werden muss. So kann die Beseitigung dem Recht entsprechend durchgeführt werden.

Wenn es sich allerdings nicht um einen materiellen Vorteil handelt, der beseitigt werden kann, wird der Verursacher auf Unterlassung verpflichtet. So müssen alle Maßnahmen getroffen werden, damit eine Wiederholung der Tat ausgeschlossen ist.

Schadensersatz und Gewinnabschöpfung

Wenn durch die unlautere Geschäftshandlung ein Schaden verursacht wurde, kann der Schuldige auf Schadensersatz verpflichtet werden. Ein ersetzbarer Schaden kann aber in diesem Fall laut UWG nur einem Mitbewerber entstehen und keinem Verbraucher. Durch einen unlauteren Vorteil entsteht nämlich in erster Linie ein wirtschaftlicher Schaden in dem Marktsegment, das betroffen ist.

Der Schadenersatz muss vom Geschädigten eingefordert werden. Eine bemerkenswerte Ausnahme gibt es, wenn die Geschädigten eine große Anzahl von Verbrauchern sind. Doch dann handelt es sich nicht um den Schadensersatz im regulären Sinne. Da die Ersatzzahlung nicht an die geschädigten Verbraucher sondern die Staatskasse geht, handelt es sich um die sogenannte Gewinnabschöpfung. Die soll im Gegensatz zum Schadensersatz nicht einen Schaden ersetzen, sondern soll dazu dienen, einen Gewinn für den Schuldigen auszuschießen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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